Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1 – Definitionen

Artikel 2 – Identität

Artikel 3 – Anwendbarkeit

Artikel 4 – Das Angebot

Artikel 5 – Der Vertrag

Artikel 6 – Widerrufsrecht

Artikel 7 – Pflichten des Verbrauchers während der Widerrufsfrist

Artikel 8 – Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und deren Kosten

Artikel 9 – Pflichten bei Widerruf

Artikel 10 – Ausschluss des Widerrufsrechts

Artikel 11 – Der Preis

Artikel 12 – Einhaltung und zusätzliche Garantie

Artikel 13 – Lieferung und Ausführung

Artikel 14 – Dauertransaktionen: Dauer, Kündigung und Verlängerung

Artikel 15 – Zahlung

Artikel 16 – Beschwerdeverfahren

Artikel 17 – Streitigkeiten

Artikel 18 – Ergänzende oder abweichende Bestimmungen

 

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

  1. Zusatzvertrag: ein Vertrag, bei dem der Verbraucher Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag erwirbt und diese Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen von BIMA oder von einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und BIMA geliefert werden;
  2. Bedenkzeit: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann;
  3. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrer Handels-, Geschäfts-, Handwerks- oder Berufsaktivität in Verbindung stehen;
  4. Tag: Kalendertag;
  5. Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form produziert und geliefert werden;
  6. Dauervertrag: ein Vertrag, der auf die regelmäßige Lieferung von Sachen, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten über einen bestimmten Zeitraum abzielt;
  7. Dauerhafter Datenträger: jedes Hilfsmittel – einschließlich E-Mail –, das dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen auf eine Weise zu speichern, die eine zukünftige Abfrage oder Nutzung während eines auf den Zweck der Informationen abgestimmten Zeitraums ermöglicht, und die eine unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht;
  8. Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, innerhalb der Bedenkzeit vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten;
  9. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen BIMA und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei bis zum Vertragsabschluss ausschließlich oder teilweise eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet werden;
  10. Muster-Widerrufsformular: das in Anhang I dieser Bedingungen enthaltene europäische Muster-Widerrufsformular;
  • BIMA: die in Artikel 2 näher definierte juristische Person, die Produkte, (Zugang zu) digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen im Fernabsatz an Verbraucher anbietet, wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt;
  1. Technik der Fernkommunikation: Mittel, die zum Abschluss eines Vertrages verwendet werden können, ohne dass Verbraucher und Unternehmer gleichzeitig im selben Raum zusammenkommen müssen;

 

Artikel 2 – Identität

Name des Unternehmers: BIMA Nails (Teil von TATTOODAY), Handelskammernummer: 82775826, USt-IdNr.: NL003325565B17, E-Mail-Adresse: info@bimanails.com

Anschrift des Unternehmens (keine Besuchsanschrift): Stationsweg 35H, 9001 EE Grou

 

Artikel 3 – Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von BIMA und für jeden zwischen Unternehmer und Verbraucher zustande gekommenen Fernabsatzvertrag.
  2. Bevor der Fernabsatzvertrag geschlossen wird, wird dem Verbraucher der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird BIMA vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angeben, wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei BIMA einzusehen sind und dass sie auf Verlangen des Verbrauchers so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
  3. Wird der Fernabsatzvertrag elektronisch geschlossen, kann abweichend vom vorhergehenden Absatz und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger einfach gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können und dass sie auf Verlangen des Verbrauchers auf elektronischem Wege oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.
  4. Für den Fall, dass neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezifische Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, finden der zweite und dritte Absatz entsprechende Anwendung, und der Verbraucher kann sich im Falle widersprüchlicher Bedingungen stets auf die für ihn günstigste anwendbare Bestimmung berufen.

 

Artikel 4 – Das Angebot

  1. Hat ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer oder erfolgt es unter Bedingungen, wird dies im Angebot ausdrücklich erwähnt.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine gute Beurteilung des Angebots durch den Verbraucher zu ermöglichen. Wenn BIMA Abbildungen verwendet, sind diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalte. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden BIMA nicht.
  3. Jedes Angebot enthält derartige Informationen, dass für den Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.

 

Artikel 5 – Der Vertrag

  1. Der Vertrag kommt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4, in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die dabei gestellten Bedingungen erfüllt.
  2. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt BIMA unverzüglich den Eingang der Annahme des Angebots auf elektronischem Wege. Solange der Eingang dieser Annahme von BIMA nicht bestätigt wurde, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen. Nach Erhalt dieser Bestätigung ist es dem Verbraucher nicht mehr möglich, den Vertrag aufzulösen oder zu stornieren; der Verbraucher kann jedoch sein Widerrufsrecht (Artikel 6) ausüben.
  3. Kommt der Vertrag elektronisch zustande, trifft BIMA geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Web-Umgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird BIMA entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten.
  4. BIMA kann sich – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrages von Bedeutung sind. Wenn BIMA aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht einzugehen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage begründet abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.
  5. BIMA übermittelt dem Verbraucher spätestens bei Lieferung des Produkts, der Dienstleistung oder des digitalen Inhalts die folgenden Informationen schriftlich oder auf eine Weise, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich gespeichert werden können:
    1. die Besuchsanschrift der Niederlassung von BIMA, wo der Verbraucher Beschwerden einreichen kann;
    2. die Bedingungen und die Art und Weise, wie der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, oder einen klaren Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts;
    3. die Informationen über Garantien und bestehende Kundendienstleistungen nach dem Kauf;
    4. den Preis einschließlich aller Steuern des Produkts, der Dienstleistung oder des digitalen Inhalts; gegebenenfalls die Lieferkosten; und die Art der Zahlung, Lieferung oder Ausführung des Fernabsatzvertrags;
    5. die Anforderungen für die Kündigung des Vertrages, wenn der Vertrag eine Dauer von mehr als einem Jahr oder eine unbefristete Dauer hat;
    6. wenn der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Muster-Widerrufsformular.
  6. Im Falle eines Dauergeschäfts findet die Bestimmung des vorhergehenden Absatzes nur auf die erste Lieferung Anwendung.

 

Artikel 6 – Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts während einer Bedenkzeit von mindestens 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. BIMA darf den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ihn aber nicht zur Angabe seiner Gründe verpflichten.
  2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
    1. wenn der Verbraucher in derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. BIMA darf eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlicher Lieferzeit ablehnen, sofern sie den Verbraucher vor dem Bestellvorgang deutlich darüber informiert hat.
    2. wenn die Lieferung eines Produkts aus verschiedenen Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder das letzte Teil erhalten hat;
    3. bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Produkten über einen bestimmten Zeitraum: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhalten hat.

 

Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert wurden:

  1. Der Verbraucher kann einen Dienstleistungsvertrag und einen Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert wurden, während mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. BIMA darf den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ihn aber nicht zur Angabe seiner Gründe verpflichten.
  2. Die in Absatz 3 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, der auf den Abschluss des Vertrages folgt.

 

Verlängerte Bedenkzeit für Produkte, Dienstleistungen und digitale Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert wurden, bei Nichtinformation über das Widerrufsrecht:

  1. Hat BIMA den Verbraucher nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular informiert, so endet die Bedenkzeit zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen, gemäß den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels festgelegten Bedenkzeit.
  2. Hat BIMA die im vorstehenden Absatz genannten Informationen dem Verbraucher innerhalb von zwölf Monaten nach dem Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit mitgeteilt, so endet die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

 

Artikel 7 – Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit

  1. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Ausgangspunkt hierbei ist, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und prüfen darf, wie er es in einem Geschäft tun dürfte.
  2. Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, die auf eine Handhabung des Produkts zurückzuführen ist, die über das in Absatz 1 Zugelassene hinausgeht.
  3. Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn BIMA ihn nicht vor oder bei Vertragsabschluss über alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht informiert hat.

 

Artikel 8 – Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und deren Kosten

  1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, meldet er dies innerhalb der Bedenkzeit mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise an BIMA.
  2. So schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten Meldung, sendet der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten von) BIMA. Dies ist nicht erforderlich, wenn BIMA angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Rücksendefrist in jedem Fall eingehalten, wenn er das Produkt zurücksendet, bevor die Bedenkzeit abgelaufen ist.
  3. Der Verbraucher sendet das Produkt mit allem gelieferten Zubehör, wenn vernünftigerweise möglich in Originalzustand und Verpackung, und gemäß den von BIMA bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen zurück.
  4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
  5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts. Hat BIMA nicht mitgeteilt, dass der Verbraucher diese Kosten tragen muss, oder gibt BIMA an, die Kosten selbst zu tragen, muss der Verbraucher die Rücksendekosten nicht tragen.
  6. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die vollständige oder teilweise Lieferung von nicht auf einem materiellen Datenträger gelieferten digitalen Inhalten, wenn:
    1. er vor der Lieferung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Bedenkzeit zu beginnen;
    2. er nicht anerkannt hat, sein Widerrufsrecht mit der Erteilung seiner Zustimmung zu verlieren; oder
    3. BIMA es versäumt hat, diese Erklärung des Verbrauchers zu bestätigen.
  7. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, werden alle zusätzlichen Verträge von Rechts wegen aufgelöst.

 

Artikel 9 – Pflichten bei Widerruf

  1. Wenn BIMA die Widerrufsmitteilung des Verbrauchers auf elektronischem Wege ermöglicht, sendet er nach Erhalt dieser Mitteilung unverzüglich eine Empfangsbestätigung.
  2. Lynora erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, einschließlich eventueller Lieferkosten, die BIMA für das zurückgesandte Produkt in Rechnung gestellt hat, unverzüglich, jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher den Widerruf mitteilt. Sofern BIMA nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, darf er mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
  • Für die Rückzahlung verwendet BIMA dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
  • Hat der Verbraucher eine teurere Versandart als die günstigste Standardlieferung gewählt, muss BIMA die zusätzlichen Kosten für die teurere Versandart nicht erstatten.
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    Artikel 10 – Ausschluss des Widerrufsrechts

    BIMA kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, jedoch nur, wenn BIMA dies in der Offerte, zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss, deutlich angegeben hat:

    1. Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis an Schwankungen des Finanzmarktes gebunden ist, auf die BIMA keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;
    2. Verträge, die während einer öffentlichen Versteigerung geschlossen wurden. Unter einer öffentlichen Versteigerung wird eine Verkaufsmethode verstanden, bei der Produkte, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen von BIMA dem Verbraucher angeboten werden, der persönlich an der Versteigerung teilnimmt oder die Möglichkeit hat, persönlich teilzunehmen, unter der Leitung eines Auktionators, und bei der der erfolgreiche Bieter verpflichtet ist, die Produkte, digitalen Inhalte und/oder Dienstleistungen abzunehmen;
    3. Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, aber nur wenn:
      1. die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
      2. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald BIMA den Vertrag vollständig erfüllt hat;
    4. Dienstleistungsverträge zur Bereitstellung von Unterkünften, wenn im Vertrag ein bestimmtes Datum oder eine bestimmte Periode für die Ausführung vorgesehen ist und die nicht zu Wohnzwecken, Gütertransport, Autovermietungsdienstleistungen und Catering dienen;
    5. Verträge über Freizeitaktivitäten, wenn im Vertrag ein bestimmtes Datum oder eine bestimmte Periode für deren Ausführung vorgesehen ist;
    6. Produkte, die nach Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
    7. Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben;
    8. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
    9. Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt wurden;
    10. Alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, deren Lieferung jedoch erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert von Schwankungen des Marktes abhängt, auf die BIMA keinen Einfluss hat;
    11. Versiegelte Audio-, Videoaufnahmen und Computersoftware, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
    12. Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine, mit Ausnahme von Abonnements dafür;
    13. Die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, aber nur wenn:
      1. die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
      2. der Verbraucher erklärt hat, dass er hiermit sein Widerrufsrecht verliert.

     

    Artikel 11 – Der Preis

    1. Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, vorbehaltlich von Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
    2. Abweichend vom vorigen Absatz kann BIMA Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise an Schwankungen des Finanzmarktes gebunden sind und auf die BIMA keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Diese Bindung an Schwankungen und die Tatsache, dass eventuell genannte Preise Richtpreise sind, werden im Angebot angegeben.
    3. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie auf gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen beruhen.
    4. Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn BIMA dies vereinbart hat und:
      1. diese auf gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen beruhen; oder
      2. der Verbraucher das Recht hat, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
    5. Die in der Offerte der Produkte oder Dienstleistungen genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

     

    Artikel 12 – Vertragserfüllung und zusätzliche Garantie

    1. BIMA gewährleistet, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Tauglichkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Sofern vereinbart, gewährleistet BIMA auch, dass das Produkt für einen anderen als den normalen Gebrauch geeignet ist.
    2. Eine von BIMA, seinem Zulieferer, Hersteller oder Importeur gewährte zusätzliche Garantie beschränkt niemals die gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher aufgrund des Vertrages gegenüber BIMA geltend machen kann, wenn BIMA seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat.
    3. Unter zusätzlicher Garantie wird jede Verpflichtung von BIMA, dessen Zulieferer, Importeur oder Produzent verstanden, worin diese dem Verbraucher bestimmte Rechte oder Ansprüche einräumen, die über das hinausgehen, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind, falls sie ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt haben.

     

    Artikel 13 – Lieferung und Ausführung

    1. BIMA wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen von Produkten und bei der Beurteilung von Anträgen auf Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
    2. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher BIMA mitgeteilt hat.
    3. Unter Beachtung des in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten wird BIMA akzeptierte Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, ausführen, es sei denn, es wurde eine andere Lieferfrist vereinbart. Sollte sich die Lieferung verzögern oder sollte eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden können, erhält der Verbraucher spätestens 30 Tage nach seiner Bestellung eine Benachrichtigung darüber. Der Verbraucher hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag kostenfrei aufzulösen und Anspruch auf eventuellen Schadenersatz.
    4. Nach Auflösung gemäß dem vorigen Absatz wird BIMA den vom Verbraucher gezahlten Betrag unverzüglich zurückerstatten.
    5. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bei BIMA bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher oder einen zuvor benannten und BIMA bekannt gemachten Vertreter, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

     

    Artikel 14 – Dauerschuldverhältnisse: Dauer, Kündigung und Verlängerung

    Kündigung:

    1. Der Verbraucher kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, der die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, jederzeit

    unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.

    1. Der Verbraucher kann einen auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, der die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, jederzeit zum Ende der bestimmten Dauer unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen.
    2. Der Verbraucher kann die in den vorigen Absätzen genannten Verträge:
    • jederzeit kündigen und darf nicht auf eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum beschränkt werden;
    • mindestens auf dieselbe Weise kündigen, wie er diese Verträge eingegangen ist;
    • immer mit derselben Kündigungsfrist kündigen, die BIMA für sich selbst vereinbart hat.

    Verlängerung:

    1. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag, der die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, darf nicht stillschweigend für eine bestimmte Dauer verlängert oder erneuert werden.
    2. Abweichend vom vorigen Absatz darf ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag stillschweigend um eine bestimmte Dauer von maximal drei Monaten verlängert werden, wenn der Verbraucher diesen verlängerten Vertrag zum Ende der Verlängerung mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen kann.
    3. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag, der die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, darf nur stillschweigend auf unbestimmte Dauer verlängert werden, wenn der Verbraucher jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen darf.

    Dauer:

    1. Hat ein Vertrag eine Dauer von mehr als einem Jahr, kann der Verbraucher den Vertrag nach einem Jahr jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen, es sei denn, Treu und Glauben stehen einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Dauer entgegen.

     

    Artikel 15 – Zahlung

    1. Soweit im Vertrag oder in zusätzlichen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Beginn der Widerrufsfrist oder, falls keine Widerrufsfrist besteht, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsabschluss zu entrichten. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt diese Frist am Tag nach Erhalt der Vertragsbestätigung durch den Verbraucher.
    2. Beim Verkauf von Produkten an Verbraucher darf der Verbraucher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals zu einer Vorauszahlung von mehr als 50 % verpflichtet werden. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, kann der Verbraucher keinerlei Rechte bezüglich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung erfolgt ist.
    3. Der Verbraucher ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in den angegebenen oder mitgeteilten Zahlungsdaten unverzüglich BIMA zu melden.
    4. Kommt der Verbraucher seiner Zahlungsverpflichtung(en) nicht fristgerecht nach, so schuldet er, nachdem BIMA ihn auf die verspätete Zahlung hingewiesen und dem Verbraucher eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen eingeräumt hat, bei Ausbleiben der Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist den gesetzlichen Zinssatz auf den noch geschuldeten Betrag, und BIMA ist berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen maximal: 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 € und 5 % auf die folgenden 5.000 € mit einem Minimum von 40 €. BIMA kann zugunsten des Verbrauchers von den genannten Beträgen und Prozentsätzen abweichen.

     

    Artikel 16 – Beschwerdeverfahren

    1. BIMA verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und behandelt die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
    2. Beschwerden über die Ausführung des Vertrages müssen, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, innerhalb einer angemessenen Frist vollständig und deutlich beschrieben bei BIMA eingereicht werden.
    3. Bei BIMA eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Empfangs beantwortet. Sollte eine Beschwerde eine voraussichtlich längere Bearbeitungszeit erfordern, wird BIMA innerhalb der Frist von 14 (vierzehn) Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einer Angabe, wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann, antworten.

     

    Artikel 17 – Streitigkeiten

    1. Auf Verträge zwischen BIMA und dem Verbraucher, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem BIMA seinen Geschäftssitz hat.

     

    Artikel 18 – Ergänzende oder abweichende Bestimmungen

    Ergänzende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen schriftlich oder auf eine Weise festgelegt werden, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich gespeichert werden können.